In der heutigen Sitzung des Agrarausschusses des Landtags M-V wurde die Frage diskutiert, ob zum derzeitigen Zeitpunkt konkrete Obergrenzen in der Tierhaltung festgelegt werden sollen oder noch weitere Forschung notwendig ist, um zu regional angepassten Tierbeständen zu kommen. Mit einem Änderungsantrag zum Ursprungsantrag der LINKEN forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die kurzfristige Festlegung konkreter Obergrenzen.
Die Regierungskoalition indes folgte diesem Ansatz nicht. Sie setzt auf weitere Forschung und eine wissenschaftliche Begründung, ob rechtsverbindliche Obergrenzen in der Tierhaltung notwendig sind. Auch hält sie in ihrem Antrag einen Höchstviehbesatz von 2 Großvieheinheiten pro Hektar und Betrieb mit Berücksichtigung regionaler Besonderheiten für eine gute Regelung. Dazu erläutert die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Dr. Ursula Karlowski:
„Zwei Großvieheinheiten pro Hektar und Betrieb hört sich erst einmal nicht viel an. Doch wir haben in M-V sehr flächenstarke Betriebe. Diese könnten gemäß der Vorgabe sehr hohe Tierzahlen halten. Ein Betrieb mit 1.000 Hektar könnte demnach 14.000 Schweine oder 2.000 Rinder oder die gewaltige Zahl von 1,3 Millionen Masthähnchen halten. Die Regierungskoalition hat uns also mit ihrem, heute an den Landtag überwiesenen, Antrag nicht weiter gebracht. Im Gegenteil: Der Verweis auf weitere, angeblich notwendige und Jahre währende Forschung wirft uns in der Diskussion stark zurück. Die Begrenzung der Massentierhaltung ist aber ein Gebot der Stunde, denn schon lange ist unser Grundwasser aufgrund der Güllemengen stark belastet. Die EU wird sich das nicht lange ansehen und massive Forderungen an Deutschland richten, die EU-Nitratrichtlinie und die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Strafzahlungen in Millionenhöhe sind die Folge. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind derzeit die einzige politische Kraft, die hier ein konsequentes Umsteuern fordert!“
Sie erklärt weiter: „Unsere Fraktion ist heute mit einem konkreten Vorschlag für Obergrenzen in der Tierhaltung pro Betrieb angetreten. Wir sind beispielsweise für Bestände, die 15.000 Legehennen pro Betrieb nicht überschreiten. Diese Bestandsgrößen erlauben es, die Tiere mit einem ausreichenden Platzangebot unter tiergemäßen Bedingungen zu halten. Hergeleitet sind diese Zahlen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Erfahrungen von Haltungsverbänden wie NEULAND, deren Betriebe die Tiere schon seit Jahren tiergemäß halten.“
Verwandte Artikel
Karlowski: Richtungsweisendes Urteil gegen Straathof – Tierschutz auch in Nutztierhaltung relevant
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag die Klage des niederländischen Unternehmers Adrianus Straathof abgewiesen, mit der dieser gegen das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn verhängte Tierhaltungsverbot vorgehen wollte….
Weiterlesen »
MDR: Nach Gerichtsurteil – Betreiber hält an Ferkelzuchtanlagen fest
Der Schweineproduzent Adrianus Straathof darf in ganz Deutschland keine Schweine mehr halten. Das hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden. Doch Auswirkungen auf die Betriebe hat das Urteil offenbar nicht. Lesen Sie…
Weiterlesen »
Nordkurier: Straathof darf in Deutschland keine Schweine halten
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Doch welche Folgen hat das bundesweit gültige Urteil für die regionalen Anlagen? Lesen Sie hier mehr…
Weiterlesen »