an Genehmigungsverfahren beteiligen

Die Errichtung von Nutztierhaltungsanlagen ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel ein umfangreiches Bauvorhaben, das vielfältige Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Um die Entscheidung über den Standort einer solchen Anlage bzw. die Entscheidung über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage mit zu beeinflussen, können sich auch Bürgerinnen und Bürger an Genehmigungsverfahren für diese Anlagen beteiligen und ihre Stellungnahmen bzw. ihre Einwendungen an die Genehmigungsbehörde richten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Genehmigungsverfahren handelt, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Das ist nämlich nicht immer der Fall.

Die Auseinandersetzung mit Plänen zur Errichtung einer Nutztierhaltungsanlage ist sehr komplex und verlangt von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sich in Themen einzuarbeiten, die ihnen oft zuvor verborgen waren. Trotzdem möchten wir Sie ermutigen, gemeinsam mit Gleichgesinnten diesen Weg zu gehen und sich einzubringen.

Eine umfangreiche Handreichung zum Umgang mit Anlagen der Massentierhaltung bringt nun schon seit mehreren Jahren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heraus. Zuletzt wurde dieser Leitfaden im Jahr 2015 aktualisiert. Er kann hier heruntergeladen werden.