Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung der Schlachtung hochtragender Rinder reicht lange nicht aus

Zur heutigen Unterzeichnung des Landeskodex zur Vermeidung der Schlachtung hochtragender Rinder erklärt Jutta Gerkan, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Dass Agrarminister Backhaus nun dem Beispiel Niedersachsens folgt und eine freiwillige Vereinbarung zu diesem Thema anstrebt, ist zwar ein wichtiger symbolischer Akt, aber ohne Durchschlagskraft. Freiwillige Selbstverpflichtungen sind im hart umkämpften Markt der Massentierhaltung reine Makulatur. Hier brauchen wir Gesetze und Verordnungen, die bei Regelverstößen entsprechende Sanktionen ermöglichen.

Das Transportverbot von trächtigen Rindern muss von den letzten zehn Prozent des Trächtigkeitsstadiums auf das letzte Drittel der Trächtigkeit erhöht werden. Dafür ist die Tierschutz-Transportverordnung oder das Tierschutzgesetz zu ändern. Zudem brauchen wir intensivere Kontrollen in den Schlachthöfen. Auf eine Kleine Anfrage von mir antwortete die Landesregierung, dass ein Verbot der Schlachtung ab dem Zeitpunkt der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit der Feten lediglich ‚überlegenswert‘ sei. Bei derartig weichen Formulierungen muss ich erneut daran zweifeln, ob es ihr mit dem Tierschutz wirklich ernst ist. Um die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene zu erreichen, erwarte ich mehr Engagement von Seiten des Landwirtschaftsministers Backhaus im Bundesrat. Parallel sollte auf eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene hingearbeitet werden.“

Verwandte Artikel