Suhr: Erfolgreiches Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg artikuliert auf beeindruckende Weise den Willen zur Agrarwende

Bündnisgrüne Fraktion fordert auf kommender Landtagssitzung die Abschaffung zu enger Kastenstände für Zuchtschweine.

Der Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Suhr, sieht in dem erfolgreichen Ausgang des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg eine wichtige Willensbekundung der Bürgerinnen und Bürger. Es zeige, wie sehr die Menschen den Wandel der Agrar- und Umweltpolitik in Brandenburg und darüber hinaus fordern.

„Ich gratuliere dem Agrarbündnis ‚Agrarwende Berlin-Brandenburg‘ zur erfolgreichen Durchführung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg. Unmittelbar vor Beginn der weltgrößten Messe für Landwirtschaft und Ernährung, der ‚Grünen Woche‘ in Berlin, bekunden rund 104.000 Menschen in unserem Nachbarbundesland, dass sie die tierverachtende Agrarindustrie nicht mehr wollen. Das ist ein beachtliches Signal, dem mit der Großdemo ‚Wir haben es satt‘ am Sonnabend in Berlin ein weiteres starkes Zeichen folgen wird. Ich halte es für vorstellbar, dass das Volksbegehren in Brandenburg auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern Vorbild sein kann. Denn auch in unserem Bundesland existieren unzählige Massentierhaltungsanlagen. Eine genaue Übersicht gewährt übrigens unsere Website www.massentierhaltung-mv.de.

Vor allem geht es um gesunde und unbelastete Lebensmittel und um Haltungsbedingungen, die tiergerecht sind. Dazu gehört beispielsweise, dass die Haltung von Sauen zum Zweck der Besamung in viel zu engen Kastenständen beendet wird. Dies wird bereits seit 6 Jahren mit der deutschlandweit geltenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gefordert. Die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern sitzen diese gesetzliche Forderung allerdings einfach aus und Agrarminister Backhaus lässt sie gewähren. Die eingepferchten Zuchtschweine hingegen leiden weiter. Wir fordern den Landtag auf, endlich die Landesregierung damit zu beauftragen, die geltenden Mindeststandards im Tierschutz in den Nutztierhaltungsanlagen durchzusetzen.“

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